Wissenwert

Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient!

Wir sind stets bemüht Sie pünktlich zum vereinbarten Termin zu behandeln und möchten Sie nur ungern in unserer Praxis warten lassen. Damit Ihre Behandlung pünktlich zum vereinbarten Zeitpunkt beginnen kann, bitten wir deshalb lieber 5 Minuten zu früh als zu spät zu Ihrer Behandlung.

Kommen Sie doch einmal verspätet zu einem Behandlungstermin, können wir uns Ihnen evtl. leider nicht mehr der vollen Therapiezeit widmen, da die nachfolgenden Patienten sicherlich nicht gerne warten möchten.

Falls es doch einmal zu einer Verzögerung kommen sollte, bitten wir Sie sich einen Moment zu gedulden. Sie können die kurze Wartezeit gerne bei einem Glas Wasser oder mit unseren Zeitschriften „verkürzen“.

Bitte haben Sie dafür Verständnis!

Terminänderungen und -absagen sind so früh wie möglich, mindestens 24 Stunden vor der vereinbarten Behandlungszeit vorzunehmen. So haben wir die Möglichkeit Patienten von unserer Warteliste frühzeitig zu kontaktieren.

Für nicht eingehaltene oder zu spät abgesagte Termine behalten wir uns das Recht vor Ihnen den kassenüblichen Satz privat in Rechnung stellen.

Für Terminabsagen steht Ihnen unser Anrufbeantworter zu jeder Tages- und Nachtzeit zur Verfügung! Bitte hinterlassen Sie deutlich Ihren Namen, Ihre Telefonnummer und Ihr Anliegen, wir melden uns dann schnellstmöglich zurück.

Was soll ich mitbringen?

Zu Ihrer ersten Behandlung sollten Sie folgendes mitbringen:
das Krankengymnastikrezept
die Krankenkassenkarte
ein größeres Handtuch
Ihren Befreiungsausweis (falls vorhanden)

Warum wurde mein Termin verschoben?

Sie wurden von uns angerufen und gebeten zu einem früheren oder späteren Zeitpunkt zu kommen. Das liegt z. B. daran, dass ein anderer Patient seinen Termin abgesagt hat und somit eine „Lücke“ entstanden ist. Bekommen wir diese durch unsere „Wartelistenpatienten“ nicht gefüllt, fragen wir Sie als Patienten, ob es Ihnen möglich wäre Ihren Termin zu verschieben.

Warum muss ich manchmal warten?

Wir sind bemüht Sie pünktlich zum vereinbarten Termin zu behandeln. Leider gelingt uns dieses aus den verschiedensten Gründen nicht immer.

Falls Sie doch einmal warten müssen, bitten wir Sie sich einen Moment zu gedulden. Sie dürfen sich gerne ein Glas Wasser nehmen und die hoffentlich kurze Wartezeit mit ein bisschen Leselektüre vertreiben.

Wie funktioniert die Warteliste?

Haben wir nicht sofort einen Termin für Sie, notieren wir Sie auf unserer Warteliste. Sobald nun ein anderer Patient seinen Termin absagt, werden Sie schnellstmöglich angerufen und gefragt, ob Ihnen dieser Termin zusagt. Manchmal kann dieses auch recht kurzfristig geschehen. Deshalb denken Sie bitte im Interesse aller daran, wenn Sie einmal einen Termin nicht wahrnehmen können, diesen rechtzeitig abzusagen. Ein anderer Patient wird es Ihnen sicherlich danken!

Was passiert, wenn ich meinen Termin versäume?

Sofern Sie Ihren Termin nicht rechtzeitig (24 h vorher) oder gar nicht absagen, behalten wir uns das Recht vor, Ihnen den kassenüblichen Satz privat in Rechnung zu stellen.

Was ist der Heilmittelkatalog (HMK)?

Es ist gesetzlich festgelegt, dass Krankengymnasten ausschließlich auf ärztliche Weisung tätig werden dürfen. Für eine Behandlung, gleichgültig ob Kasse oder Privat benötigen wir also eine ärztliche Verordnung. Ausnahmen sind Erste Hilfe, Sporttherapie und vorbeugende Maßnahmen (Prävention, Wellnessangebote).

Seit 2001 gibt es einen Katalog, in dem festgehalten ist, bei welcher Erkrankung welche Form der Behandlung angezeigt sein könnte. Ebenfalls in den HMK aufgenommen sind Empfehlungen zur Häufigkeit und Anzahl der Behandlungen.

Letzten Endes entscheidet Ihr Arzt über Art und Umfang einer krankengymnastischen Leistung. Dies gilt insbesondere dann, wenn nach einer im HMK für den Regelfall vorgesehenen Anzahl von Behandlungen, Ihre Beschwerden noch nicht ausreichend abgebaut werden konnten. Es besteht dann die Möglichkeit der Weiterbehandlung außerhalb des Regelfalls. Denn nicht jedes Problem passt in ein vorgegebenes Schema. Eine Verordnung außerhalb des Regelfallse bedarf je nach Krankenkasse einer Genehmigung vor Beginn der Behandlung!