Zuzahlung

Sofern Sie einer gesetzlichen Krankenversicherung angehören, müssen Sie, ähnlich wie bei den Medikamenten, einen Teil der Behandlungskosten selbst tragen.

  • Diese Zuzahlung setzt sich zusammen aus einer Rezeptgebühr von 10 € sowie 10% der Therapiekosten.
  • Dieser Betrag bleibt nicht bei uns, sondern geht an Ihre Krankenkasse.
  • Die Zuzahlung ist bei Antritt der Behandlung fällig.

Es gibt die Möglichkeit, z. B. bei geringem Einkommen, sich von der Zuzahlung befreien zu lassen.
Bitte informieren Sie sich darüber bei Ihrer Krankenasse.